Hygienekonzept                                          Covid-19-Viruses (SARS-Cov-2)


Hygienekonzept DJK SG Mehr-Niel 1953 e. V. - Trainingsbetrieb

 

Sehr geehrte Vereinsmitglieder,
 
für die Benutzung der Sportanlage sowie der Umkleide- und Duschräume während der Trainingseinheiten gelten ab sofort und bis auf Weiteres die folgenden Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Covid-19-Viruses (SARS-Cov-2). Die Maßnahmen sind für ALLE Teilnehmer verpflichtend. Ein Verstoß wird mit einem entsprechenden Ausschluss von der jeweiligen Trainingseinheit geahndet.
 
Innerhalb des Umkleidegebäudes ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Teilnehmer verpflichtend. Die Abstandsregeln gelten ebenfalls entsprechend den allgemeinen Vorgaben (mindestens 1,5 m). Unter Berücksichtigung der Abstandsregeln sind gegebenenfalls beide Umkleiden zu nutzen bzw. muss sich in kleineren Teilgruppen umgezogen werden. Diese Vorgaben gelten sowohl vor, als auch nach der jeweiligen Trainingseinheit. Die gewählten Plätze in der Kabine sind bindend! Der Aufenthalt in den Umkleiden ist auf ein Minimum zu begrenzen..
 
Das Duschen nach dem Training ist in Kleingruppen a drei Personen möglich. Es ist zu beachten, dass nur jede zweite Dusche genutzt werden darf. Der Mund-Nasen-Schutz ist vor und nach dem Duschvorgang zu tragen. Die Duschräume dürfen erst betreten werden, wenn die Teilnehmer der vorangegangenen Kleingruppe wieder ihren Platz in der Kabine eingenommen haben.

 

Vor jedem Training ist das untenstehende Dokument vollständig auszufüllen!

 

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Hygienekonzept DJK SG Mehr-Niel 1953 e. V. - Spielbetrieb

 

Für die Benutzung der Sportanlage sowie der Umkleide- und Duschräume während der Spiele gelten ab sofort und bis auf Weiteres die folgenden Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Covid-19-Viruses (SARS-Cov-2). Die Maßnahmen sind für ALLE Teilnehmer verpflichtend. Ein Verstoß wird mit einem entsprechenden Verweis geahndet.
 
Innerhalb des Umkleidegebäudes, rund um das Spielfeld  und in allen sonstigen Bereichen gelten die Abstandsregelungen der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW (mindestens 1,5 m). Kann dieser vorgeschriebene Mindestabstand  aus triftigen Gründen nicht eingehalten werden, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Bereichen verpflichtend.  Zwecks Wahrung des Mindestabstandes betreten zunächst die Startelfspieler der Heimmannschaft das Umkleidegebäude. Im Anschluss betreten die Startelfspieler der Auswärtsmannschaft das Umkleidegebäude. Nach dem Umziehen haben die Spieler die Kabinen umgehend zu verlassen. Dabei gelten ebenfalls die Abstandregeln (mind. 1,5 m). Ersatzspieler können das Umkleidegebäude betreten, sobald alle Startelfspieler der beiden Mannschaften die Kabinen verlassen haben. Die Spieler der Heimmannschaft finden sich auf der vorderen Spielfeldhälfte ein. Die Spieler der Auswärtsmannschaft finden sich auf der hinteren Spielfeldhälfte ein. Die Durchführung des Spielbetriebes ist unter den Vorgaben der jeweils aktuell gültigen Verordnung möglich. Momentan ist die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung nur mit bis zu 30 Personen zulässig. Das bedeutet, dass je Mannschaft maximal 15 Spieler inklusive Ersatzspieler das Spielfeld betreten und eingesetzt werden dürfen. Nicht dazu gehören Trainer und Betreuer. Spieler, die bei dem Spiel nicht zum aktuellen 15er Kader gehören, haben sich außerhalb der Spielfläche und Spielerkabinen aufzuhalten. Für sie gilt, genauso wie für die Zuschauer, die strikte Einhaltung der gültigen Corona-Abstandsregeln. Das Duschen nach dem Spiel ist in Kleingruppen a 3 Personen möglich. Es ist zu beachten, dass nur jede zweite Dusche genutzt werden darf. Der Mund-Nasen-Schutz ist vor und nach dem Duschvorgang zu tragen. Die Duschräume dürfen erst betreten werden, wenn die Teilnehmer der vorangegangenen Kleingruppe wieder ihren Platz in der Kabine eingenommen haben. Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein Minimum zu begrenzen. 
 
Die Fläche zwischen Umkleidegebäude und Spielfeld ist eine reine Durchgangsfläche. Das Bilden von Kleingruppen ist untersagt.
 
Eine Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreien Gesundheitszustand. Alle nicht symptomfreien Personen werden vom Spiel- und Trainingsbetrieb ausgeschlossen.  Folgende Symptome dürfen nicht vorliegen: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome. Ein Ausschluss vom Spiel und Trainingsbetrieb gilt weiterhin, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
 
Für Zuschauer gelten ebenfalls die allgemeinen Hygienevorschriften. Das Einhalten der Abstandsregelungen ist verpflichtend bzw. ist bei Nicht-Einhalten des Mindestabstandes ebenfalls ein Mund-Nase-Schutz verpflichtend zu tragen. Ein Verstoß wird mit dem Verweis von der Sportanlage geahndet. Des Weiteren haben sich alle Zuschauer unter Angabe der Kontaktdaten in die ausgehängte Liste einzutragen. Ohne Eintrag wird der Zutritt verwehrt. Bei der Eintragung in die Listen und dem Betreten der Platzanlage sind die Hände mit dem zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Der Zutritt zur Platzanlage muss ebenfalls Zuschauern verwehrt werden, die nicht symptomfrei bezüglich des Covid-19-Virus sind (s.o.).

 

Für die Benutzung der Sportanlage während der Spiele gelten ab sofort und bis auf Weiteres die ausgehängten Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Covid-19-Viruses (SARS-Cov-2). Die Maßnahmen sind für ALLE Teilnehmer verpflichtend. Ein Verstoß wird mit einem entsprechenden Verweis geahndet.
 
 

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